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Anleinpflicht für große Hunde beachten |
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Aus aktuellem Anlass weist die Stadt auf die Anleinpflicht für
Kampfhunde sowie für große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens
50 Zentimeter hin. Zahlreiche Beschwerden von Bürgern über nicht
angeleinte große Hunde sind in der letzten Zeit bei der Stadt
eingegangen. Insbesondere aus dem Stadtteil Altenhof kamen hier
verstärkt Hinweise.
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Mehrmals wurde von Seiten besorgter Bürger dabei
der Weg entlang der Kneipp-Anlage angesprochen, wo große Hunde von
ihren Begleitern frei laufen gelassen worden seien. Laut Verordnung der
Stadt „über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“
sind diese „in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen
Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften zu jeder
Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen“ (§2). Dies gilt
damit auch z.B. am Weg entlang des Kneipp-Beckens in Altenhof.
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