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Anleinpflicht für große Hunde beachten PDF Drucken E-Mail
HundAus aktuellem Anlass weist die Stadt auf die Anleinpflicht für Kampfhunde sowie für große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter hin. Zahlreiche Beschwerden von Bürgern über nicht angeleinte große Hunde sind in der letzten Zeit bei der Stadt eingegangen. Insbesondere aus dem Stadtteil Altenhof kamen hier verstärkt Hinweise.
 
Mehrmals wurde von Seiten besorgter Bürger dabei der Weg entlang der Kneipp-Anlage angesprochen, wo große Hunde von ihren Begleitern frei laufen gelassen worden seien. Laut Verordnung der Stadt „über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“ sind diese „in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen“ (§2). Dies gilt damit auch z.B. am Weg entlang des Kneipp-Beckens in Altenhof.
 
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