Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Die Richter folgten damit zum Teil einem Eilantrag
von über 30.000 Beschwerdeführern. Die Telekommunikationsfirmen müssen
zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der
Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer
verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen
aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die
Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder
aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler
sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels
Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen
können sollten.
Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss
(PDF-Datei) ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit
ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a
Telekommunikationsgesetz (TKG)
geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG
festgeschriebene Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der
besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die
roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende
Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte
des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung
weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen
immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die
Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle
Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der
Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im
noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.
Die Bundesregierung muss dem Gericht nun bis zum 1. September einen
Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung
vorlegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor
Jahresende zu rechnen. Zugleich erklärten die Richter, dass sie von
ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes
auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Der
Prüfungsmaßstab sei noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige
Anordnung begehrt werde, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm
ausgesetzt wird. Vorauszusetzen sei hier, dass aus dem Vollzug des
Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler
Schaden droht.
Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten
Roben damit aus. Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung
sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die
sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen
lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt
bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen
liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und
konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer
möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung".
Für eine einstweilige Anordnung über die Datennutzung zu präventiven
Zwecken durch Sicherheitsbehörden etwa zur Terrorabwehr besteht laut
Karlsruhe kein Anlass. Es bestünden nämlich bislang keine
fachrechtlichen Abrufermächtigungen, die ausdrücklich auf die
entsprechende Regelung in Paragraph 113a TKG Bezug nähmen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme
begrüßt. Nun fordert er den Rücktritt der federführenden
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin "hat die
Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt,
einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die
Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht",
erklärte Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer von dem
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern. Dieser "vorsätzliche
Verfassungsbruch" mache sie als Bundesjustizministerin untragbar. Der
Arbeitskreis fordert außerdem, Deutschland müsse die geplante
staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit welcher die nächste
verfassungswidrige Vorratsspeicherung drohe, ebenso wie das Vorhaben
zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch die Erfassung und
Auswertung von Brief- und Paketsendungen sofort stoppen.
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