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Dichtheitsprüfung im nächsten Abschnitt des Stadtgebietes |
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Was Grundstücksbesitzer in einigen Stadtgebieten schon hinter sich
haben, kommt nun auf die in weiteren Stadtgebieten zu: Die vom Gesetz
und in der Entwässerungssatzung der Stadt Neumarkt geforderte
Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. In der
Hasenheide und im Bereich südlich des Pfleiderer Werks III war diese
schon in den letzten Jahren erforderlich gewesen, wobei die Stadt die
dortigen Grundstücksbesitzer bittet, die noch ausstehenden
Niederschriften über die Durchführung der Prüfung zurück zu senden.
Zu
der alle zehn Jahre notwendigen Dichtheitsprüfung von privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen steht nun das Areal südlich der
Freystädter Straße zwischen Ludwig-Donau-Main-Kanal und der Bahnstrecke
und nördlich des Pfleiderer Werks III an. Die betroffenen
Grundstückseigentümer erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Schreiben
der Stadtverwaltung, in dem detailliert über die Durchführung
informiert wird. Beigelegt sind auch ein Leerformular für die
Niederschrift zur Dichtheitsprüfung und Angebote von Firmen, die diese
Dichtheitsprüfung übernehmen. Diese Angebote hat die Stadt in den
letzten Wochen eingeholt, um den Betroffenen die Abwicklung zu
erleichtern.
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