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Dienstag, 06. Januar 2009

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Dichtheitsprüfung im nächsten Abschnitt des Stadtgebietes PDF Drucken E-Mail
Was Grundstücksbesitzer in einigen Stadtgebieten schon hinter sich haben, kommt nun auf die in weiteren Stadtgebieten zu: Die vom Gesetz und in der Entwässerungssatzung der Stadt Neumarkt geforderte Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. In der Hasenheide und im Bereich südlich des Pfleiderer Werks III war diese schon in den letzten Jahren erforderlich gewesen, wobei die Stadt die dortigen Grundstücksbesitzer bittet, die noch ausstehenden Niederschriften über die Durchführung der Prüfung zurück zu senden. Zu der alle zehn Jahre notwendigen Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen steht nun das Areal südlich der Freystädter Straße zwischen Ludwig-Donau-Main-Kanal und der Bahnstrecke und nördlich des Pfleiderer Werks III an. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Schreiben der Stadtverwaltung, in dem detailliert über die Durchführung informiert wird. Beigelegt sind auch ein Leerformular für die Niederschrift zur Dichtheitsprüfung und Angebote von Firmen, die diese Dichtheitsprüfung übernehmen. Diese Angebote hat die Stadt in den letzten Wochen eingeholt, um den Betroffenen die Abwicklung zu erleichtern.
 
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