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Geld für Kleinkläranlagen |
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Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat der Stadt Neumarkt weitere 6.988 € zugewiesen. Das Geld wird nun von der Stadt an die zwei Antragsteller ausbezahlt, die im Jahr 2007 eine Förderung für die Erstellung von Kleinkläranlagen bei der Stadt gestellt hatten. Die Empfänger haben dazu bereits eigene Schreiben erhalten.
Grundlage für die
Förderung sind die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen in
Gebieten, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden. Die Stadt weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass der Förderzeitraum am 31.12.2010
ausläuft. Eine Förderung kann erst nach dem Bau einer Kleinkläranlage
mit der Abnahmebescheinigung eines privaten Sachverständigen der
Wasserwirtschaft beantragt werden. Für Fragen und Auskünfte steht Herr
Schmidt vom Tiefbauamt zur Verfügung, Telefon 255-179
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