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Neumarkt Versand der Bescheide für die Niederschlagswassergebühr beginnt |
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Über 14.000 Bescheide für die „Niederschlagswassergebühr“ gehen in den nächsten Tagen erstmals an die Grundstücksbesitzer in Stadtgebiet Neumarkt hinaus. Dies geschieht, da seit 2009 in Neumarkt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erhoben werden. Zu Mehreinnahmen kommt es dadurch aber für die Stadt nicht. Die seit 1.1.2009 geltende Umstellung der Abwassergebühren auf die so genannten „Getrennten Abwassergebühren“ geht vielmehr auf diverse Rechtssprechungen zurück und wurde durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates auf den Weg gebracht.
Die aktualisierte Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. trat
letztlich am 01.01.2009 in Kraft. Die Schmutzwassergebühr, die über die
Stadtwerke Neumarkt erhoben wird, beträgt nunmehr nur noch 1,30 € je
Kubikmeter, statt wie bisher 1,51 € je Kubikmeter für Schmutz- und
Regenwasser zusammen. Die jetzt erstmals erhobene
Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,15 € je Quadratmeter befestigter
Fläche eines Grundstücks.
Bayernweit liegt die Stadt Neumarkt mit ihren Gebührensätzen im
Abwasserbereich am unteren Ende der Gebührenskala. Die in Neumarkt
erhobene Schmutzwassergebühr von 1,30 €/Kubikmeter ist weit unter dem
Durchschnitt der Großen Kreisstädte angesiedelt, wo dieser Wert bei
1,92 €/m³ liegt. Und für die in Neumarkt erhobene
Niederschlagswassergebühr von 0,15 €/m³ müsste man z.B. in Nürnberg
0,51 €/m³ rechnen.
Um die neue Regelung umzusetzen hat die Stadtverwaltung in den letzten
Monaten die entsprechenden Berechnungen durchgeführt und die Bescheide
für die Grundstücksbesitzer vorbereitet. Insgesamt mussten 14.359
Bescheide erstellt und gedruckt werden, die nun ab 11. Januar an die
Grundstücksbesitzer verschickt werden. Dem Bescheid wird ein Faltblatt
beigelegt, in dem die wichtigsten Informationen zur Umstellung des
Verfahrens noch einmal aufgeführt sind. Außerdem wird für die Bürger
bis Ende März 2010 eigens eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800/9464260 eingerichtet, wo sie kompetente Auskünfte zu ihrem
Bescheid erhalten können. Zudem können sich die Betroffenen persönlich
im Rathaus II, 1. Stock, Zimmer Nr. 16 beraten lassen. Die
Öffnungszeiten für das Beratungsbüro sind Montag bis Donnerstag von
08.00 bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Eine
vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Weiterführende
Informationen wie den genauen Satzungstext, häufig gestellte Fragen und
einen Musterbescheid finden Interessierte im Internet unter
www.neumarkt.de. Bürger können sich auch per E-Mail an die folgende
Adresse melden:
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Die Umstellung der Abwassergebühr war von Anfang an von einer breiten
Bürgerinformation begleitet worden. Nachdem der Stadtrat Ende Oktober
2008 die neue Satzung verabschiedete, hatte Oberbürgermeister Thomas
Thumann die Bürger in einer Bürgerinformation an alle Haushalte auf
Hintergründe und Details der Umstellung hingewiesen. Diesem
OB-Schreiben lag auch ein Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten
bei. Im November 2008 hatte die Stadt außerdem in einer
Bürgerversammlung in der Kleinen Jurahalle über Einzelheiten der
Umstellung der Abwassergebühr informiert und das Vorgehen zur
Ermittlung des so genannten Gebietsabflussbeiwertes vorgestellt. Zudem
hatte die Stadt einen Flyer heraus gegeben. Und Interessierte konnten
sich darüber hinaus im Rathaus von Fachleuten beraten und informieren
lassen.
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