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Kalender 2010

Neumarkt Versand der Bescheide für die Niederschlagswassergebühr beginnt PDF Drucken E-Mail
abwassergebuehrenÜber 14.000 Bescheide für die „Niederschlagswassergebühr“ gehen in den nächsten Tagen erstmals an die Grundstücksbesitzer in Stadtgebiet Neumarkt hinaus. Dies geschieht, da seit 2009 in Neumarkt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erhoben werden. Zu Mehreinnahmen kommt es dadurch aber für die Stadt nicht. Die seit 1.1.2009 geltende Umstellung der Abwassergebühren auf die so genannten „Getrennten Abwassergebühren“ geht vielmehr auf diverse Rechtssprechungen zurück und wurde durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates auf den Weg gebracht.
Die aktualisierte Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. trat letztlich am 01.01.2009 in Kraft. Die Schmutzwassergebühr, die über die Stadtwerke Neumarkt erhoben wird, beträgt nunmehr nur noch 1,30 € je Kubikmeter, statt wie bisher 1,51 € je Kubikmeter für Schmutz- und Regenwasser zusammen. Die jetzt erstmals erhobene Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,15 € je Quadratmeter befestigter Fläche eines Grundstücks.
Bayernweit liegt die Stadt Neumarkt mit ihren Gebührensätzen im Abwasserbereich am unteren Ende der Gebührenskala. Die in Neumarkt erhobene Schmutzwassergebühr von 1,30 €/Kubikmeter ist weit unter dem Durchschnitt der Großen Kreisstädte angesiedelt, wo dieser Wert bei 1,92 €/m³ liegt. Und für die in Neumarkt erhobene Niederschlagswassergebühr von 0,15 €/m³ müsste man z.B. in Nürnberg 0,51 €/m³ rechnen.
Um die neue Regelung umzusetzen hat die Stadtverwaltung in den letzten Monaten die entsprechenden Berechnungen durchgeführt und die Bescheide für die Grundstücksbesitzer vorbereitet. Insgesamt mussten 14.359 Bescheide erstellt und gedruckt werden, die nun ab 11. Januar an die Grundstücksbesitzer verschickt werden. Dem Bescheid wird ein Faltblatt beigelegt, in dem die wichtigsten Informationen zur Umstellung des Verfahrens noch einmal aufgeführt sind. Außerdem wird für die Bürger bis Ende März 2010 eigens eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800/9464260 eingerichtet, wo sie kompetente Auskünfte zu ihrem Bescheid erhalten können. Zudem können sich die Betroffenen persönlich im Rathaus II, 1. Stock, Zimmer Nr. 16 beraten lassen. Die Öffnungszeiten für das Beratungsbüro sind Montag bis Donnerstag von 08.00  bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Weiterführende Informationen wie den genauen Satzungstext, häufig gestellte Fragen und einen Musterbescheid finden Interessierte im Internet unter www.neumarkt.de. Bürger können sich auch per E-Mail an die folgende Adresse melden: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Die Umstellung der Abwassergebühr war von Anfang an von einer breiten Bürgerinformation begleitet worden. Nachdem der Stadtrat Ende Oktober 2008 die neue Satzung verabschiedete, hatte Oberbürgermeister Thomas Thumann die Bürger in einer Bürgerinformation an alle Haushalte auf Hintergründe und Details der Umstellung hingewiesen. Diesem OB-Schreiben lag auch ein Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten bei. Im November 2008 hatte die Stadt außerdem in einer Bürgerversammlung in der Kleinen Jurahalle über Einzelheiten der Umstellung der Abwassergebühr informiert und das Vorgehen zur Ermittlung des so genannten Gebietsabflussbeiwertes vorgestellt. Zudem hatte die Stadt einen Flyer heraus gegeben. Und Interessierte konnten sich darüber hinaus im Rathaus von Fachleuten beraten und informieren lassen.

 
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