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Zweitages Ticket an Ostern |
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Wer an Ostern einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln
unternimmt, kann die TagesTickets des Verkehrsverbundes Großraum
Nürnberg (VGN) wahlweise am Samstag und Sonntag (22./23. März) oder
Sonntag und Montag (23./24. März) nutzen, also jeweils zwei Tage lang.
Regulär
gelten die VGN-TagesTickets für einen Tag oder ein ganzes Wochenende.
In bestimmten Fällen wird die Gültigkeit auf nachfolgende Feiertage
ausgedehnt, allerdings beträgt die maximale Gültigkeit immer zwei Tage.
Am
Karfreitag, 21. März, gelöste TagesTickets gelten nur für diesen Tag.
Der darauffolgende Ostersamstag zählt nämlich als Werktag.
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