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Dietfurt Lebender Angelköder |
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Am 12.10.2008, gegen 17.00 Uhr, kontrollierte ein Fischereiaufseher einen 78jährigen Urlauber aus Hessen, als dieser an einem Altwasser des Rhein-Main-Donau-Kanals seinem Angelsport frönte.
Es stellte sich heraus, dass der Urlauber zwar im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung des Angelsports war, jedoch fischte der rüstige Rentner mit unlauteren Mitteln. So verwendete er als Köder lebendige Rotaugen, was sowohl nach Fischerei- als auch nach Tierschutzrecht verboten ist.
Der Urlauber kehrt nun mit einer Strafanzeige in seine hessische Heimat zurück.
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