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Fahren ohne Fahrerlaubnis |
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Ein 16-jähriger Rollerfahrer wurde am 24.07.2008, gegen 15.40 Uhr in Neumarkt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der Roller laut Betriebserlaubnis auf 25 km/h gedrosselt war, hat der Schüler die Drosselung aufgehoben, so dass das Kleinkraftrad schneller fuhr. Der Beschuldigte hatte jedoch nur eine Prüfbescheinigung und wird somit wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis angezeigt.
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