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Fahren ohne Fahrerlaubnis |
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Ein 15-jähriger Mofafahrer wurde am 21.07.2008, gegen 17.50 Uhr in Neumarkt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass an dem Mofa technische Veränderungen vorgenommen wurden und es eine höhere Geschwindigkeit von ca. 80 km/h erreichte. Der Schüler konnte hierfür jedoch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und erhält nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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