|
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung |
|
|
|
|
Ein 16-jähriger Rollerfahrer wurde am 14.06.2008, gg. 15.45 Uhr in Neumarkt kontrolliert, da er mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit als 25 km/h unterwegs war. Da die Geräuschentwicklung ebenfalls sehr hoch war, wurde der Roller sichergestellt. Außerdem war der Schüler lediglich in Besitz einer Mofaprüfbescheinigung.
|