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Mindelstetten Fahren ohne Fahrerlaubnis |
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Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 17-jähriger Rollerfahrer angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass am Roller technische Veränderungen vorgenommen und somit eine Geschwindigkeit von 55 km/h erreicht wurde. Der Fahrer besaß lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung, eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen.
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